Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die im Gesundheitswesen tätig sind. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, zur Gründung, zum Erwerb oder zur mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung - auch als persönliche haftende Gesellschafterin - an in- und ausländischen Unternehmen mit gleichem oder anderem Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Koller Michael | Geschäftsführer(in) | München |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.06.2023 | Sitzverlegung | Sitz aus technischen Gründen von Amts |
| 04.06.2018 | Änderung des Gegenstands | Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die im Gesundheitswesen tätig sind. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, zur Gründung, zum Erwerb oder zur mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung - auch als persönliche haftende Gesellschafterin - an in- und ausländischen Unternehmen mit gleichem oder anderem Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. |
| 04.06.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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