(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine nachhaltige, sichere und soziale Wohnungsversorgung und -bewirtschaftung und die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Stabilität der Genossenschaft als Unternehmen. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 k die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Krause | Vorstand | Berlin |
| Thomas Fleck | Vorstand | Berlin |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.09.2023 | Firmennamensänderung | Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN eG |
| 14.09.2023 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine nachhaltige, sichere und soziale Wohnungsversorgung und -bewirtschaftung und die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Stabilität der Genossenschaft als Unternehmen. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 k die Voraussetzungen. |
| 25.06.2010 | Firmennamensänderung | Wohnungsbaugenossenschaft "Neues Berlin" eingetragene Genossenschaft |
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