Die eigenständige Führung und Verwaltung des Amortisationskontos nach § 28r EnWG zum Zweck der Förderung und Unterstützung des Hochlaufs der Wasserstoff-Infrastruktur, die Veranlassung der damit verbundenen Zahlungen, die Geltendmachung und Durchsetzung von damit verbundenen Zahlungsansprüchen sowie die Wahrnehmung der mit der Führung des Amortisationskontos verbundenen sonstigen Aufgaben. Die Gesellschaft schließt gemäß § 28r Abs. 3 Satz 9 EnWG zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Amortisationskontos als Darlehensnehmerin eine oder mehrere Darlehensvereinbamngen mit einer im Aufitrag des Bundes zwischenfinanzierenden Stelle als Darlehensgeberin ab.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sebastian Kemper | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| Torsten Frank | Geschäftsführer(in) | Meerbusch |
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