1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung sowie der Jugendhilfe. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch: - das Betreiben von Ersatzschulen, Ergänzungsschulen und Erziehungsberatungsstellen - den Betrieb von Kindergärten - die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung (z. B. Teilnahme an der Durchführung transnationaler Berufsbildungsprojekte wie "Erasmus" etc.) - den Betrieb von Begegnungs- und Lernorten für Kinder. Jugendliche und Erwachsene im Rahmen einer offenen Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), z. B. "Bildungszentrum Plus"
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kerstin Brödnow | Geschäftsführer(in) | Berlin |
| René Pohlhaus | Geschäftsführer(in) | Potsdam |
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