Der Verkauf von Fahrrädern, Fahrradzubehör, Fahrradbekleidung und Einzelhandelswaren, sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organträger im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag als Organträger abzuschließen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dietmar Eickelmann | Geschäftsführer(in) | Bielefeld |
| Christian Morgenroth | Geschäftsführer(in) | Wiesbaden |
| Thomas Böttner | Geschäftsführer(in) | München |
| Christoph Rosenthal | Geschäftsführer(in) | Münster |
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