die Herausgabe von Zeitschriften, Büchern, Kalendern, die Veranstaltung von Events, der Betrieb eines Online-Shops, die Entwicklung und Betrieb digitaler Angebote wie Online-Plattformen, E-Learning Plattformen sowie die Produktion von digitalen Inhalten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, erwerben, pachten, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Geschäftsführung und/oder die persönliche Haftung in solchen Unternehmen übernehmen, Zweigniederlassungen errichten oder ihr gehörende Unternehmen verpachten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tim Ramms | Geschäftsführer(in) | Sachsenheim |
| Lars Rose | Geschäftsführer(in) | Speyer |
| Rüdiger Dienst | Geschäftsführer(in) | Dudenhofen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.08.2023 | Änderung des Gegenstands | die Herausgabe von Zeitschriften, Büchern, Kalendern, die Veranstaltung von Events, der Betrieb eines Online-Shops, die Entwicklung und Betrieb digitaler Angebote wie Online-Plattformen, E-Learning Plattformen sowie die Produktion von digitalen Inhalten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, erwerben, pachten, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Geschäftsführung und/oder die persönliche Haftung in solchen Unternehmen übernehmen, Zweigniederlassungen errichten oder ihr gehörende Unternehmen verpachten. |
| 24.08.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 22.02.2010 | Änderung des Gegenstands | (1) Herausgabe von Zeitschriften, Büchern und neuen Medien sowie der Betrieb von Buchhandlungen und die Führung von Verlagsgeschäften aller Art. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich nach Maßgabe des § 6 Abs. (4) an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Sie ist auch berechtigt, die Stellung der Komplementärin einer Kommanditgesellschaft zu übernehmen, die ihrerseits Geschäfte gem. Abs. (1) betreibt. |
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