die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsorgung von allen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in der jeweils geltenden Fassung. Davon umfasst ist die energetische Verwertung, die thermische Behandlung sowie die Durchführung aller damit verbundenen Hilfsgeschäfte. Insoweit übernimmt das Unternehmen vorrangig die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle nach §§ 17, 20 KrWG (in der jeweils geltenden Fassung).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Benedikt Stapper | Geschäftsführer(in) | Lüdinghausen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.03.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 22.10.2015 | Änderung des Gegenstands | die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsorgung von allen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in der jeweils geltenden Fassung. Davon umfasst ist die energetische Verwertung, die thermische Behandlung sowie die Durchführung aller damit verbundenen Hilfsgeschäfte. Insoweit übernimmt das Unternehmen vorrangig die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle nach §§ 17, 20 KrWG (in der jeweils geltenden Fassung). |
| 22.10.2015 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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