Die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen als Versicherungsvermittler nach § 34 d Gewerbeordnung, insbesondere als Versicherungsmakler. Darüber hinaus kann die Gesellschaft nach § 34 i Gewerbeordnung Darlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten und schließlich Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Detlef Mehrkens | Geschäftsführer(in) | Tarmstedt |
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