Der Betrieb eines Umspannwerks. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen in beliebiger Rechtsform beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Olaf Baumer | Geschäftsführer(in) | Lichtenfels |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.06.2014 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 06.05.2013 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 27.07.2012 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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