(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des Wohlfahrtswesens; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitshilfe; - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung; - die Förderung der Altenhilfe; - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie - die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. (3) Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb von Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Altenpflegeeinrichtungen und sonstigen stationären oder ambulanten Einrichtungen. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch den Betrieb von Werkstätten zur Betreuung, Förderung und Rehabilitation behinderter Menschen sowie durch Inklusionsbetriebe und andere Einrichtungen zur Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere auch verwirklicht durch die Unterhaltung des Stiftes „Maria Hilf“ zu Tilbeck mit den notwendigen Außenstellen, Ausbildungsstätten und Nebeneinrichtungen sowie sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Beschaffung und Überlassung von geeignetem Wohnraum an ältere, kranke und sozial schwache oder behinderte Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf haben und dadurch notleidend sind. Hilfsbedürftige Personen erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. (5) Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. (6) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche sowie der Zielbestimmung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. (7) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stephan Dransfeld | Geschäftsführer(in) | Osnabrück |
| Guido Hoffmann | Geschäftsführer(in) | Waltrop |
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