der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V zur Ausübung von vertrags- und privatärztlichen Tätigkeiten als Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin sowie Laboratoriumsmedizin und die fachgerechte, tiefgekühlte Lagerung menschlicher Samen und Eizellen in entsprechenden Behältern (Kryokonservierung). Eine Erweiterung des Behandlungsspektrums auf andere Fachgebiete ist zulässig, hinsichtlich vertragsärztlicher Leistungen aber nur, soweit der zuständige Zulassungsausschuss dies genehmigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, medizinische Versorgungszentren an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler zu erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit demselben oder einem vergleichbaren Unternehmensgegenstand im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerbern, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen und Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten und schließen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marc-Alexander Burmeister | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.01.2019 | Änderung des Gegenstands | der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V zur Ausübung von vertragsund privatärztlichen Tätigkeiten als Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin sowie Laboratoriumsmedizin und die fachgerechte, tiefgekühlte Lagerung menschlicher Samen und Eizellen in entsprechenden Behältern (Kryokonservierung). Eine Erweiterung des Behandlungsspektrums auf andere Fachgebiete ist zulässig, hinsichtlich vertragsärztlicher Leistungen aber nur, soweit der zuständige Zulassungsausschuss dies genehmigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, medizinische Versorgungszentren an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler zu erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit demselben oder einem vergleichbaren Unternehmensgegenstand im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerbern, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen und Zweigniederlassungen im Inoder Ausland errichten und schließen. |
| 13.04.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 29.03.2018 | Firmenname eingetragen | MVZ Kinderwunschzentrum Dortmund GmbH |
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