Finanzkonzern mit Fokus auf die Begebung strukturierter Produkte, Market Making und IT-Dienstleistungen für den Finanzsektor.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Oliver Ertl | Vorstand | Bergisch Gladbach |
| Torsten Klanten | Vorstand | Mönchengladbach |
| Ulrich Reidel | Vorstand | Düsseldorf |
| Werner Wegl | Vorstand | Frankfurt am Main |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.11.2025 | Änderung des Gegenstands | 1. Gegenstand des Unternehmens sind a) die Entwicklung und Begebung neuer Finanzinstrumente; b) die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung; sowie alle Maßnahmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. 2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Besitz und die Leitung von Unternehmen, die sich mit folgenden Unternehmensgegenständen befassen: a) die Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen: aa) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung); bb) die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); cc) den Eigenhandel durch das (1) kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten an den Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals (Market-Making); (2) häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, wenn Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausgeführt werden, ohne dass ein multilaterales Handelssystem betrieben wird (systematische Internalisierung); (3) Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere; oder (4) Kaufen oder Verkaufen von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines inländischen organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik (Hochfrequenzhandel) nach näherer Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 10 d) Wertpapierinstitutsgesetz; b) die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung; c) das Betreiben von Rechenzentren, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet sowie im EDV-Bereich gegen Entgelt, insbesondere für Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich, die Entwicklung von und der Handel mit Software sowie der Handel mit Hardware; d) die Erbringung folgender KryptowerteDienstleistungen: aa) Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte; bb) Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag; sowie alle Maßnahmen, die geeignet erscheinen, diesen Zwecken zu dienen. 3. Die Gesellschaft darf die in Absatz 1 beschriebenen Geschäfte ganz oder teilweise durch Tochtergesellschaften betreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen und Zweigniederlassungen im Inund Ausland zu errichten. 4. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Gründung anderer Unternehmen mit beliebigem Gesellschaftszweck, der Erwerb solcher Unternehmen sowie die Beteiligung hieran, wenn mit den vorgenannten Maßnahmen der Zweck verfolgt wird, den Börsengang der betreffenden Unternehmen oder deren Stellung am Beteiligungsmarkt zu fördern. Beteiligungen zu dem vorstehenden Zweck können in beliebiger Höhe erfolgen. |
| 11.09.2025 | Änderung des Gegenstands | 1. Gegenstand des Unternehmens sind a) die Entwicklung und Begebung neuer Finanzinstrumente; b) die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie alle Maßnahmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. 2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Besitz und die Leitung von Unternehmen, die sich mit folgenden Unternehmensgegenständen befassen: a) die Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen: aa) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), bb) die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), cc) den Eigenhandel durch das (1) kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von Finanzinstrumenten an den Finanzmarkten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen Kapitals (Market-Making), (2) häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, wenn Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausgeführt werden, ohne dass ein multilaterales Handelssystem betrieben wird (systematische Internalisierung), (3) Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere oder (4) Kaufen oder Verkaufen von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines inländischen organisierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik (Hochfrequenzhandel) nach näherer Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 10 d) Wertpapierinstitutsgesetz, b) die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung, c) das Betreiben von Rechenzentren, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet sowie im EDV-Bereich gegen Entgelt, insbesondere für Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich, die Entwicklung von und der Handel mit Software sowie der Handel mit Hardware sowie alle Maßnahmen, die geeignet erscheinen, diesen Zwecken zu dienen. 3. Die Gesellschaft darf die in Absatz 1 beschriebenen Geschäfte ganz oder teilweise durch Tochtergesellschaften betreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen und Zweigniederlassungen im Inund Ausland zu errichten. 4. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Gründung anderer Unternehmen mit beliebigem Gesellschaftszweck, der Erwerb solcher Unternehmen sowie die Beteiligung hieran, wenn mit den vorgenannten Maßnahmen der Zweck verfolgt wird, den Börsengang der betreffenden Unternehmen oder deren Stellung am Beteiligungsmarkt zu fördern. Beteiligungen zu dem vorstehenden Zweck können in beliebiger Höhe erfolgen. |
| 11.09.2025 | Satzung geändert | Satzung |
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