Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika oder von anderen Mitgliedsstaaten des Nordatlantikvertrags, insbesondere Truppen i.S.d. Art. 67 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut vom 3. August 1959 in seiner jeweils aktuellen Fassung, oder deren ziviles Gefolge, die von amtlichen Beschaffungsstellen der Truppe oder des zivilen Gefolges bestellt bzw. in Auftrag gegeben werden, und für den Gebrauch/Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige bestimmt sind.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Gerard Verboon | Geschäftsführer(in) | Voorhout |
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