Betrieb eines Schwerpunktkrankenhauses mit 529 Planbetten, Erbringung medizinischer und pflegerischer Leistungen, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung.
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| Name | Typ | Stadt |
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| Michaela Lemm | Geschäftsführer(in) | Pulheim |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 30.12.2021 | Änderung des Gegenstands | Der Betrieb eines Krankenhauses mit den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben, die Erbringung von diversen medizinischen, pflegerischen und sonstigen Leistungen gegenüber hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die Aus-, Fort- und Weiterbildung in verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen sowie die Mitwirkung an oder Durchführung von Forschungsvorhaben. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere durch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke sowie durch die Erbringung von Geschäftsführungs-, Dienst- und Verwaltungsleistungen. |
| 14.02.2019 | Änderung des Gegenstands | Der Betrieb eines Krankenhauses mit den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben, die Erbringung von diversen medizinischen, pflegerischen und sonstigen Leistungen gegenüber hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die Aus-, Fort- und Weiterbildung in verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen sowie die Mitwirkung an oder Durchführung von Forschungsvorhaben. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Krankenhauses, die Aus-, Fort- und Weiterbildung in verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen, die Mitwirkung an sowie die Durchführung und Förderung von Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen sowie die Erbringung von diversen medizinischen, pflegerischen und sonstigen Leistungen gegenüber hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO beispielsweise durch die Erbringung von konsiliarärztlichen oder sonstigen Leistungen, die Zurverfügungstellung der notwendigen Infrastruktur für den Betrieb einer KVNotdienstpraxis und die Zurverfügungstellung von Notärzten oder sonstigem ärztlichen oder medizinischpflegerischen Personal für die Versorgung von hilfsbedürftigen Personen. |
| 26.01.2010 | Änderung des Gegenstands | Der Betrieb eines Krankenhauses mit den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben sowie wissenschaftliche, Lehr- und Ausbildungstätigkeiten zum Zwecke der Weiterentwicklung des medizinischen, pflegerischen und sonstigen einschlägigen Potentials eines Krankenhauses. Das Unternehmen kann Gesellschaften für Hilfs und Nebenbetriebe, für wissenschaftliche, Lehr- und Ausbildungstätigkeiten sowie Kliniken und Einrichtungen zur medizinischen Betreuung und Rehabilitation gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Das Unternehmen dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, Zwecken und wird unter Beachtung der staatlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit für die öffentliche Gesundheitspflege sowie zur Förderung der Wissenschaft und der Ausund Weiterbildung geführt. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Hierbei hat das Unternehmen in besonderem Maße der minderbemittelten Bevölkerung zu dienen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter als solche erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. |
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