Zweck der Gesellschaft ist die Erfüllung der Aufgaben eines mit der Zwischenlagerung beauftragten Dritten nach § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz. Bei der Verfolgung des Zwecks sollen die Grundsätze nachhaltiger Unternehmensführung angemessene Berücksichtigung finden. Gegenstand sind: Die sichere Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Ingenieurleistungen und Transportleistungen im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, die Beauftragung, Durchführung und Begleitung von damit in Zusammenhang stehenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit und sonstige Tätigkeiten, die mit den vorgenannten im Zusammenhang stehen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Wilhelm Graf | Geschäftsführer(in) | Mönchengladbch |
| Lars Köbler | Geschäftsführer(in) | Oberhausen |
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