Der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung, die Bebauung, die Vermietung bzw. Verpachtung von Grundbesitz, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten an der Untermainanlage in Frankfurt am Main, im eigenen Namen und für eigene Rechnung der Gesellschaft. Der Gesellschaft ist die Ausführung der in § 34 c, f der Gewerbeordnung und der in § 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs bezeichneten Geschäfte untersagt.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ariane Keller | Geschäftsführer(in) | Hattersheim am Main |
| Stefan Mohr | Geschäftsführer(in) | Niddatal |
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