1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Erziehung sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhillfe. Des Weiteren ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Religion. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung von Werken der Erziehung sowie des Schul- und Unterrichtswesens, vor allem auf der Grundlage der Glaubenslehre der Katholischen Kirche, b) das Errichten und Betreiben allgemein- und berufsbildender Schulen sowie sonstiger Bildungseinrichtungen, c) die materielle, geistige und religiöse Betreuung von Jugendlichen, insbesondere von Schülern und jungen Menschen in der Schul- oder Berufsausbildung, auch durch die Beschaffung und Unterhaltung von dazu erforderlichen Einrichtungen, d) die Ausbildung von Nachwuchskräften für Erziehung, Unterricht und Jugendbetreuung sowie die Schaffung und Unterhaltung von dazu erforderlichen Einrichtungen. e) den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie die Errichtung und Bewirtschaftung von zweckdienlichen Gebäuden, f) die Anmietung oder Anpachtung der benötigten Räume und Gebäude, g) die Gründung und Beteiligung an gleichartigen gemeinnützigen Unternehmungen und Körperschaften. 3) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. 4) Die Gesellschaft wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der jeweils im Bistum Fulda geltenden Fassung an. Sie ist Hilfsperson der kirchlichen Stiftung Marianum Fulda.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marcelina Klaus | Geschäftsführer(in) | Fulda |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.04.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 03.05.2016 | Änderung des Gegenstands | 1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Erziehung sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhillfe. Des Weiteren ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Religion. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung von Werken der Erziehung sowie des Schulund Unterrichtswesens, vor allem auf der Grundlage der Glaubenslehre der Katholischen Kirche, b) das Errichten und Betreiben allgemein- und berufsbildender Schulen sowie sonstiger Bildungseinrichtungen, c) die materielle, geistige und religiöse Betreuung von Jugendlichen, insbesondere von Schülern und jungen Menschen in der Schul- oder Berufsausbildung, auch durch die Beschaffung und Unterhaltung von dazu erforderlichen Einrichtungen, d) die Ausbildung von Nachwuchskräften für Erziehung, Unterricht und Jugendbetreuung sowie die Schaffung und Unterhaltung von dazu erforderlichen Einrichtungen. e) den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie die Errichtung und Bewirtschaftung von zweckdienlichen Gebäuden, f) die Anmietung oder Anpachtung der benötigten Räume und Gebäude, g) die Gründung und Beteiligung an gleichartigen gemeinnützigen Unternehmungen und Körperschaften. 3) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. 4) Die Gesellschaft wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der jeweils im Bistum Fulda geltenden Fassung an. Sie ist Hilfsperson der kirchlichen Stiftung Marianum Fulda. |
| 03.05.2016 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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