Digitale Plattform für Schüttgutlogistik und Kreislaufwirtschaft, die Baustellen mit Anbietern vernetzt, sowie geschäftsleitende Holding.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Hülsewig | Geschäftsführer(in) | Bergheim |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 16.10.2024 | Satzung geändert | Satzung |
| 23.08.2024 | Firmennamensänderung | Schüttflix Holding GmbH |
| 23.08.2024 | Änderung des Gegenstands | 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau und der Betrieb eines Dienstleistungsunternehmens, ferner/insbesondere die Ausübung der Holding-Funktion (i) für Unternehmen, die in den zugehörigen Geschäftsfeldern tätig sind, und/oder (ii) zur Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieser Ziffer2, insbesondere Ziffer 2.4. Soweit behördliche Genehmigungen für ein Tätigwerden der Gesellschaft nach Maßgabe ihres Unternehmensgegenstandes gemäß dieser Ziffer 2 erforderlich sind oder werden, wird die Gesellschaft ihre Geschaftstätigkeit insoweit erst nach Vorliegen entsprechender Genehmigungen aufnehmen. Die Gesellschaft ist zum Betrieb aller Geschäfte und zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. 2.2 Die Gesellschaft ist zum Betrieb aller Geschäfte und zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. 2.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen im In- oder Ausland zu gründen oder zu erwerben, sowie sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, ggf. auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter und/oder des Amtes des Geschäftsführer, zu beteiligen (Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen); ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen und Betriebstätten im In- oder Ausland zu errichten und zu schließen sowie Unternehmensverträge abzuschließen. Der Unternehmensgegenstand von Tochter,Beteiligungs- und/oder Gemeinschaftsunternehmen darf auch Gegenstände außerhalb der Grenzen von Ziffer 2.1 umfassen; Satz 2 von Ziffer 2.1 bleibt jedoch unberührt. 2.4 Die Gesellschaft kann ihre Geschäftstätigkeit auf einen oder einzelne der in Ziffer 2.1 genannten Gegenstände beschränken. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise mittelbar durch Tochter-, Beteiligungs- und/oder Gemeinschaftsunternehmen auszuüben. Die Gesellschaft kann insbesondere ihren Betrieb ganz oder teilweise an von ihr abhängige Unternehmen überlassen und/oder ganz oder teilweise auf von ihr abhängige Unternehmen ausgliedern. Die Gesellschaft kann sich auch auf die Tatigkeit einer geschäftsleitenden Holding und/oder die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens beschränken, in letzterem Fall jedoch unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |
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