(1) Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. (2) Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie Laden und Räume für Gewerbebetriebe, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Beteiligungen sind zulässig. (3) Außerdem kann sie im Rahmen der Absätze (1) und (2) alle im Bereich des Städtebaus für die Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. (4) Die Genossenschaft ist frei von Einflüssen parteipolitischer, religiöser sowie sonstiger Organisationen und Interessenverbände. (5) Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzungsbestimmungen und der für die Wohnungswirtschaft geltender Rechtsvorschriften gleiche Rechte. (6) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Speeth | Vorstand | Hamburg |
| Matthias Saß | Vorstand | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.10.2023 | Satzung geändert | Satzung |
| 02.05.2019 | Satzung geändert | Satzung |
| 26.04.2006 | Firmennamensänderung | Allgemeine Deutsche SchiffszimmererGenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen |
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