Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Unternehmen betreibt eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 225 SGB IX. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von jungen Menschen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieses geschieht durch die Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften (§ 58 Nr. 1 AO), deren Unternehmensgegenstand die berufliche und soziale Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen ist. Die Mittelbeschaffung dient insbesondere dazu, körperlich, geistig und seelisch behinderte oder benachteiligte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften ist nur im Rahmen des Gesellschaftszwecks zulässig. Die Gesellschaft verfolgt des Weiteren den Zweck der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft ein Weiterbildungsangebot zur Fachkraft der Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) schafft.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rolf Tretow | Geschäftsführer(in) | Garstedt |
| Carsten Möbs | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.07.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Aufgabe des Unternehmens ist es insbesondere, körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Das Unternehmen hat für eine Weiterentwicklung der behinderten Menschen in persönlicher und leistungsmäßiger Hinsicht zu sorgen und den behinderten Menschen Chancen für eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Unternehmen betreibt eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 225 SGB IX. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsausbildung von jungen Menschen. Sie wirkt dabei mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieses geschieht durch die Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften (§ 58 Nr. 1 AO), deren Unternehmensgegenstand die berufliche und soziale Eingliederung behinderter und benachteiligter Menschen ist. Die Mittelbeschaffung dient insbesondere dazu, körperlich, geistig und seelisch behinderte oder benachteiligte Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder noch nicht wieder gewachsen sind, auszubilden oder zu beschäftigen. Der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften ist nur im Rahmen des Gesellschaftszwecks zulässig. Die Gesellschaft verfolgt des Weiteren den Zweck der Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft ein Weiterbildungsangebot zur Fachkraft der Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) schafft. |
| 12.07.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 16.05.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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