Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, Förderung des Wohlfahrtswesens sowie Förderung des Sports. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft insbesondere mit dem Lubinus Clinicum und dem Sankt Elisabeth Krankenhaus Kiel zwei im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommene Krankenhäuser. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Leistungen im Bereich der Rehabilitation. Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die den Zweck der Gesellschaft fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen. Die Förderung des Sports erfolgt durch die Beschaffung von Mitteln für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Zweck die Förderung sportlicher Betätigungen im Sinne von § 52 Nr. 21 AO ist. Die Gesellschaft kann auch zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und zur Förderung des Wohlfahrtswesens als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig sein. Sie verwirklicht diese Zwecke durch ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Johann Lubinus | Geschäftsführer(in) | Kiel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.12.2018 | Firmennamensänderung | Lubinus Kliniken GmbH |
| 18.12.2018 | Änderung des Gegenstands | Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, Förderung des Wohlfahrtswesens sowie Förderung des Sports. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft insbesondere mit dem Lubinus Clinicum und dem Sankt Elisabeth Krankenhaus Kiel zwei im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommene Krankenhäuser. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Leistungen im Bereich der Rehabilitation. Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die den Zweck der Gesellschaft fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen. Die Förderung des Sports erfolgt durch die Beschaffung von Mitteln für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Zweck die Förderung sportlicher Betätigungen im Sinne von § 52 Nr. 21 AO ist. Die Gesellschaft kann auch zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und zur Förderung des Wohlfahrtswesens als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig sein. Sie verwirklicht diese Zwecke durch ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens |
| 09.01.2012 | Firmenname eingetragen | Lubinus Technik und Service GmbH |
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