die Förderung von Bildung und Erziehung im Bereich der Begabung und Hochbegabung durch die Unterhaltung eines Hoch-Begabten-Zentrums, das sich als aktiv unterstützender Ansprechpartner für alle Fragen der Diagnostik und Förderung der Begabung und Hochbegabung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen versteht. Dies wird insbesondere verwirklicht durch: die Durchführung individueller Maßnahmen zur Begabungserkennung und Begabungsförderung, die Entwicklung, Durchführung und Begleitung von begabungsspezifischen Fördermaßnahmen in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen, die Durchführung begabungsspezifischer Förderprogramme in Form von Förderkursen und Akademien, den Aufbau von Beratungsgruppen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern, Erzieher und Lehrkräfte, die Fortbildung von Erziehern und Lehrkräften und die Kooperation mit anderen Einrichtungen der Begabtenförderung sowie mit Universitäten und Hochschulen im Bereich der Hochbegabtenforschung. Hierfür können alle Maßnahmen getroffen, Rechtsgeschäfte abgeschlossen und gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden, wenn sie dem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienen und die Gemeinnützigkeit fördern oder verwirklichen. In den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind die kommunalrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden. Sofern ein Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhalten sie nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Vogel | Geschäftsführer(in) | Brühl |
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