Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erledigung der in § 2 Rettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz festgelegten Aufgaben im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Gesellschafter: Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes einschließlich Krankentransport sowie Blut- und Organtransport. Die Gesellschaft kann Rettungswachen auch im Gebiet von DRK-Kreisverbänden betreiben, die nicht Gesellschafter sind.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jürgen See | Geschäftsführer(in) | Wörth am Rhein |
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