Der Unternehmenszweck besteht im Betrieb zur Schließung einschließlich der Herstellung der Oberflächenabdichtung und der Durchführung der Nachsorge der Sonderabfalldeponie Gerolsheim und der geordneten Ablagerung von Abfällen im Zusammenhang mit der Herstellung der Oberflächenabdichtung nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallgesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen auf dieser Sonderabfalldeponie in den Grenzen des Genehmigungsbescheides, einschließlich der zwischenzeitlichen Ergänzungen. Die Gesellschaft kann neben der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 (1) Geschäfte betreiben, die sich im Zusammenhang mit ihrer eigentlichen Tätigkeit ergeben. Der Geschäftsbereich der Gesellschaft ist grundsätzlich das Gebiet von Rheinland-Pfalz. Die Gesellschaft kann auch Abfälle nach Abs. 1, die außerhalb dieses Gebietes angefallen sind, deponieren, wenn dies aus Gründen der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dirk Maak | Geschäftsführer(in) | Nieder-Olm |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.01.2018 | Änderung der Geschäftsanschrift | Willersinnstr. 2, 67229 Gerolsheim |
| 26.01.2015 | Änderung des Gegenstands | Der Unternehmenszweck besteht im Betrieb zur Schließung einschließlich der Herstellung der Oberflächenabdichtung und der Durchführung der Nachsorge der Sonderabfalldeponie Gerolsheim und der geordneten Ablagerung von Abfällen im Zusammenhang mit der Herstellung der Oberflächenabdichtung nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallgesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen auf dieser Sonderabfalldeponie in den Grenzen des Genehmigungsbescheides, einschließlich der zwischenzeitlichen Ergänzungen. Die Gesellschaft kann neben der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 (1) Geschäfte betreiben, die sich im Zusammenhang mit ihrer eigentlichen Tätigkeit ergeben. Der Geschäftsbereich der Gesellschaft ist grundsätzlich das Gebiet von RheinlandPfalz. Die Gesellschaft kann auch Abfälle nach Abs. 1, die außerhalb dieses Gebietes angefallen sind, deponieren, wenn dies aus Gründen der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. |
| 26.01.2015 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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