Die Erfüllung von Aufgaben gemäß § 11 ArchG soweit sie von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in den Formen des Privatrechts wahrgenommen werden können, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen für die Mitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie die Herstellung und der Vertrieb von Produkten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung eines Architekten, Garten- und Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten stehen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen, die den gleichen Gegenstand haben.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Annette Müller | Geschäftsführer(in) | Mainz |
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