Die Errichtung und der Betrieb von einer oder mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen in Karlsruhe und andernorts. Die Kinderbetreuungseinrichtungen dienen ausschließlich und unmittelbar dem Gemeinwohl im Sinne der Abgabenordnung. Die Kinderbetreuungseinrichtungen dienen der Bildung und Erziehung von Kindern. Sie sollen einer möglichst großen Anzahl von Eltern die Möglichkeit einer ganztätigen Betreuung bieten, um einen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf zu leisten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peer Giemsch | Geschäftsführer(in) | Karlsruhe |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.