1. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Errichtung, die Vermietung, die Bewirtschaftung und der Verkauf von Wohnraum, Gewerbeimmobilien und wohnungsnahen Versorgungseinrichtungen sowie sonstiger Immobilien für die Versorgung aller Schichten der Bevölkerung nach den Erfordernissen des Wohnungsmarktes. 2. Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 3. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. 4. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. 5. Die Preisbildung für die Überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, d. h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Albert Becker | Vorstand | Mönchengladbach |
| Christian Frank | Vorstand | Gevelsberg |
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