(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist -die Förderung von Wissenschaft und Forschung; -die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; -die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; -die Förderung von Kunst und Kultur; -die Förderung von Kunst und Kultur; -die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; -die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie -die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. (3) Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb -von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime) -von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung -von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. (5) Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. (6) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stephan Dransfeld | Geschäftsführer(in) | Osnabrück |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.12.2024 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist -die Förderung von Wissenschaft und Forschung; -die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; -die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; -die Förderung von Kunst und Kultur; -die Förderung von Kunst und Kultur; -die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; -die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie -die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. (3) Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb -von Einrichtungen der Altenpflege (Altenund Seniorenheime) -von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung -von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. (4) Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. (5) Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. (6) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. |
| 12.12.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 07.12.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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