- Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen aller Art an Flughäfen, die Unterstützung von Flughafenbetreibern, Luftfahrtunternehmen, Reglementierten Beauftragten und sog. Bekannten Versendern bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Aufgaben (insbesondere nach dem Luftsicherheitsgesetz), die Wahrnehmung gesellschaftsgruppenübergreifender Funktionen wie etwa Marketing, Vertrieb, Faktura, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Human Resources, Recht, Controlling, Einkauf und das Halten von Beteiligungen sowie die entsprechende Arbeitnehmerüberlassung. - Die Gesellschaft darf den in diesem § 2 niedergelegten Unternehmensgegenstand durch ihr eigenes Unternehmen oder durch Unternehmen verfolgen, an denen sie mindestens mehrheitlich beteiligt ist, und ist berechtigt, demensprechend Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art neu zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und zwar auch als Gesellschafter solcher Unternehmen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheint. Im Zusammenhang mit der Verfolgung des in diesem § 2 niedergelegten Unternehmensgegenstandes durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft mindestens mehrheitlich beteiligt ist, darf die Gesellschaft ferner gesellschaftsgruppenübergreifende Funktionen übernehmen wie etwa Marketing, Vertrieb, Faktura, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Human Resources, Recht, Controlling, Einkauf und das Halten von Beteiligungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Peter Stern | Geschäftsführer(in) | New York |
| Gerhard Ameis | Geschäftsführer(in) | Nürnberg. |
| Ernst Steuger | Geschäftsführer(in) | Neuötting |
| Thomas Richter | Geschäftsführer(in) | Schwarzenbruck |
| Florian Zachmayer | Geschäftsführer(in) | Neumarkt i.d.OPf. |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.07.2019 | Sitzverlegung | 96103 Hallstadt |
| 01.08.2013 | Änderung der Geschäftsanschrift | Fraunhoferstr. 10 a, 90409 Nürnberg |
| 01.08.2013 | Änderung des Gegenstands | - Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen aller Art an Flughäfen, die Unterstützung von Flughafenbetreibern, Luftfahrtunternehmen, Reglementierten Beauftragten und sog. Bekannten Versendern bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Aufgaben (insbesondere nach dem Luftsicherheitsgesetz), die Wahrnehmung gesellschaftsgruppenübergreifender Funktionen wie etwa Marketing, Vertrieb, Faktura, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Human Resources, Recht, Controlling, Einkauf und das Halten von Beteiligungen sowie die entsprechende Arbeitnehmerüberlassung. - Die Gesellschaft darf den in diesem § 2 niedergelegten Unternehmensgegenstand durch ihr eigenes Unternehmen oder durch Unternehmen verfolgen, an denen sie mindestens mehrheitlich beteiligt ist, und ist berechtigt, demensprechend Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art neu zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und zwar auch als Gesellschafter solcher Unternehmen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheint. Im Zusammenhang mit der Verfolgung des in diesem § 2 niedergelegten Unternehmensgegenstandes durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft mindestens mehrheitlich beteiligt ist, darf die Gesellschaft ferner gesellschaftsgruppenübergreifende Funktionen übernehmen wie etwa Marketing, Vertrieb, Faktura, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Human Resources, Recht, Controlling, Einkauf und das Halten von Beteiligungen. |
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