Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Beverungen gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Frank Matthias | Betriebsleiter(in) | Beverungen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 26.10.2015 | Änderung des Gegenstands | Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Beverungen gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen |
| 08.07.2015 | Firmennamensänderung | Abwasserwerk der Stadt Beverungen |
| 06.08.2004 | Firmenname eingetragen | STADTWERKE BEVERUNGEN |
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