Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern, verwalten und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenen Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtugen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung für ihre Mitglieder und deren Angehörige im Sinne von § 15 der AO errichten und betreiben. Geschäfte der Spareinrichtung mit Nichtmitgliedern sind nur zulässig, soweit sie mit Angehörigen von Mitgliedern (§ 15 AO) abgeschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 G die Voraussetzungen. Eine Umwandlung von belegten Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Umwandlung aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung. Zur Förderung des Zwecks der Genossenschaft kann sie sich an Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Matthias Pludra | Vorstand | Potsdam |
| Klaus-Dieter Boshold | Vorstand | Erfurt |
| Roman Poosch | Vorstand | Potsdam |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 28.06.2017 | Firmennamensänderung | Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG |
| 18.01.2013 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern, verwalten und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenen Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtugen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung für ihre Mitglieder und deren Angehörige im Sinne von § 15 der AO errichten und betreiben. Geschäfte der Spareinrichtung mit Nichtmitgliedern sind nur zulässig, soweit sie mit Angehörigen von Mitgliedern (§ 15 AO) abgeschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 G die Voraussetzungen. Eine Umwandlung von belegten Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Umwandlung aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung. Zur Förderung des Zwecks der Genossenschaft kann sie sich an Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. |
| 22.03.2006 | Firmenname eingetragen | Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eingetragene Genossenschaft |
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