die Steigerung der Wirtschaftlichkeit des kommunalen Verwaltungshandelns, die Verbesserung des Bürgerservice bei der Erstellung kommunaler Dienstleistungen, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit In Kommunalverwaltungen und kommunalen Betrieben. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen i.S.d. § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Arne Baltissen | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.12.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 14.07.2014 | Änderung des Gegenstands | die Steigerung der Wirtschaftlichkeit des kommunalen Verwaltungshandelns, die Verbesserung des Bürgerservice bei der Erstellung kommunaler Dienstleistungen, die Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit In Kommunalverwaltungen und kommunalen Betrieben. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen i.S.d. § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. |
| 14.07.2014 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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