Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen in allen Beförderungsformen nach dem Personenbeförderungsgesetz und der Freistellungsverordnung, sowie die Übernahme, die Gründung und der Betrieb ähnlicher Geschäfte des Kraftfahrzeuggewerbes und die Beteiligung daran. Die Gesellschaft kann sich auch an Unternehmen des Personenbeförderungsgewerbes sowie des Reisebürogewerbes beteiligen, solche gründen oder erwerben, insbesondere kann sie sich als Komplementärin an Kommanditgesellschaften beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Post | Geschäftsführer(in) | Hornstorf OT Hornstorf |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.