Die Personenbeförderung nach §§ 48 I. und II. sowie 49 I PersBefG, insbesondere die Beförderung von Künstlern und Tourneetechnikern von einem Veranstaltungsort zum anderen sowie alle damit verbundenen Fahrten; ferner der Fahrzeughandel, der Fahrzeugbau und Spezialausbauten aller Art.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Clemens Behle | Geschäftsführer(in) | Lemgo |
Bitte melden Sie sich an, um diesen Inhalt zu sehen.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.