Die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gasen, Wärme und Telekommunikation, insbesondere Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Transport, Beschaffung und Vertrieb sowie Planung, Errichtung, Betrieb und Vermarktung von entsprechenden Versorgungsanlagen und Versorgungsnetzen. Dienstleistungen für die Stadt Staßfurt und/oder andere kommunale Unternehmen (der Stadt Staßfurt). Die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Stadtpflege sowie die Betriebsführung anderer Einrichtungen der Stadt Staßfurt oder solche, an denen die Stadt Staßfurt beteiligt ist.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Eugen Keller | Geschäftsführer(in) | Staßfurt OT Hohenerxleben |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 16.04.2025 | Änderung des Gegenstands | Die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gasen, Wärme und Telekommunikation, insbesondere Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Transport, Beschaffung und Vertrieb sowie Planung, Errichtung, Betrieb und Vermarktung von entsprechenden Versorgungsanlagen und Versorgungsnetzen. Dienstleistungen für die Stadt Staßfurt und/oder andere kommunale Unternehmen (der Stadt Staßfurt). Die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Stadtpflege sowie die Betriebsführung anderer Einrichtungen der Stadt Staßfurt oder solche, an denen die Stadt Staßfurt beteiligt ist. |
| 16.04.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 14.07.2021 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas und Wärme. Es wird auf eine sparsame, rationelle sozial- und umweltverträgliche Nutzung von Elektrizität und Wärme hingewirkt. Die Gesellschaft dient der Stadt bei der Versorgung mit Telekommunikationsleistungen. Dafür plant, errichtet und betreibt sie für die Stadt und deren Einrichtungen im Stadtgebiet Telekommunikationsanlagen und Telekommunikationsnetze und erbringt damit zusammenhängende Dienstleistungen. Planung, Errichtung und Betrieb von Telekommunikationsanlagen und -netzen für Dritte (einschl. evtl. Mitgesellschafter) sind nur ausnahmsweise zulässig. |
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