gemeinsame und mehrörtliche Erledigung für die Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung im Sinne von § 146 Abs. 1 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) in Verbindung mit § 116 Abs. 1, Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) entsprechend der Grundsätze über die interkommunale Zusammenarbeit in den Gebieten des Gesellschafterkreises sowie die Durchführung von mit der Ableitung und Klärung von Abwässern zusammenhängenden Aufgaben in der Rechtsform des Privatrechts. Die Gesellschaft nimmt dabei für ihre Gesellschafter in deren jeweiligen Gebieten und im Gesamtgebiet die für die Erledigung verbundenen öffentlichen Aufgaben und Tätigkeiten wahr. In Ausnahmefällen umfasst der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft auch Dienstleistungsaufgaben in untergeordnetem Maße für kommunale Dritte. Die Gesellschafter bzw. die Gesellschaft beachten jedoch zwingend, dass die vom europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen eines Inhouse-Geschäftes insbesondere bezüglich des Kontroll- und Wesentlichkeitskriteriums nicht verletzt werden. Ein hiervon abweichender und dennoch rechtlich zulässiger Ausnahmefall setzt eine vorhergehende Prüfung und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 Abs. 2 dieses Statuts voraus.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Claudia Neumann | Geschäftsführer(in) | Zerbst/Anhalt OT Gehrden |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.01.2026 | Änderung der Geschäftsanschrift | Herrenkrugstraße 140 A, 39114 Magdeburg |
| 23.10.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 15.12.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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