Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke, verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen, etwa Leistungen der Technik, des Liegenschaftsmanagements, des Veranstaltungsmanagements, des Qualitätsmanagements sowie des Arbeitsschutzes für mit der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen, und nimmt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen sowie die Überlassung von Personal. Die Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Hagdorn | Geschäftsführer(in) | Halle (Saale) |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.10.2023 | Firmennamensänderung | Wi-Med Bergmannstrost Dienstleistung gGmbH |
| 13.10.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke, verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen, etwa Leistungen der Technik, des Liegenschaftsmanagements, des Veranstaltungsmanagements, des Qualitätsmanagements sowie des Arbeitsschutzes für mit der BG Kliniken Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen, und nimmt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen sowie die Überlassung von Personal. Die Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden. |
| 13.10.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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