Förderung des Wohlfahrtsweses (siehe § 66 AO i.V.m. § 53 AO), die Förderung der Alten- und Jugendhilfe, die Förderung der Kultur sowie die Förderung von Bildung, Erziehung und Sport. Die vorstehenden Zwecke sollen insbesondere im Rahmen der Unterhaltung und Erweiterung einzelner oder verbundener Ferien- und Erholungsstätten durch Erfüllung nachfolgender Anliegen verwirklicht werden: a) Durchführung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, alleine oder in Gruppen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen aus kinderreichen Familien und Familien mit einem Elternteil, b) Durchführung von Erholungsmaßnahmen und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftig sind, c) Durchführung von Altenerholung (Frauen ab 70, Männer ab 75) zur Förderung des Lebens in der Gemeinschaft im Alter sowie Hilfe bei altersbedingten Schwierigkeiten sowie die Durchführung altengerechter Maßnahmen in den Bereichen Kultur, Bildung und Sport, d) Betreuung von Jugendlichen und Jugendgruppen insbesondere im Rahmen von Maßnahmen der Bildung, Kultur und des Sports unter besonderer Berücksichtigung der Völkerverständigung und dem Zusammenleben mit anderen Generationen, e) Angebot für Teilnehmer an Ferienmaßnahmen mit guter Unterkunft und Verpflegung zu mäßigen Preisen, die die Teilnahme an solchen Maßnahmen auch solchen Menschen ermöglicht, die sich vergleichbare Angebote privatwirtschaftlicher Anbieter nicht leisten können (Verfolgung mildtätiger Zwecke).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Bianca Matthies | Geschäftsführer(in) | Zinnowitz |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.06.2014 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 31.01.2012 | Firmenname eingetragen | Familienerholung Usedom gemeinnützige GmbH |
| 31.01.2012 | Sitz eingetragen | Zinnowitz |
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