Der Rems-Murr-Kreis überträgt der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR seine Aufgabe als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 20 KrWG i.V.m. § 6 Abs. 1 Landesabfallgesetz einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen gern. § 21 KrWG.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marcus Siegel | Vorstand | Schorndorf |
| Anika Fritz | Vorstand | Weissach im Tal |
| Lutz Bühle | Vorstand | Weinstadt |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.01.2018 | Firmenname eingetragen | Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) |
| 23.01.2018 | Sitz eingetragen | Waiblingen |
| 23.01.2018 | Gegenstand eingetragen | Der Rems-Murr-Kreis überträgt der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR seine Aufgabe als öffentlicher Entsorgungsträger gem. § 20 KrWG i.V.m. § 6 Abs. 1 Landesabfallgesetz einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen gern. § 21 KrWG. |
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