Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 AO) und Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 1 Nr. 9 AO), insbesondere durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere Erbringung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen für die gemeinnützigen Mutter- und Schwestergesellschaften des Konzerns "Dienste für Menschen", namentlich die Dienste für Menschen gGmbH, die Dienste für Menschen Bayern gGmbH und die Dienste für Menschen Sachsen gGmbH. Ferner durch Betätigungen im Sinne von § 58 AO (hier insbesondere § 58 Nr. 1 AO) verwirklichen, also dadurch, dass sie - alternativ oder kumulativ - anderen steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke Mittel verschafft oder zuwendet, ihre Arbeitskräfte zur Verfügung stellt, Dienstleistungen erbringt oder Räumlichkeiten (auch unentgeltlich oder verbilligt) zur Verfügung stellt. Sie kann hierzu neue Einrichtungen und Dienste sowie gemeinnützige Tochterunternehmen errichten und betreiben oder sich an Einrichtungen und Diensten gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt wird.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rainer Freyer | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
| Sabine Kutschus | Geschäftsführer(in) | Backnang |
| Iris Ebensperger | Geschäftsführer(in) | Ebersbach an der Fils |
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