Versorgung mit Energie und Wasser in dem nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zulässigen Umfang. Darüber hinaus kann die Gesellschaft damit zusammenhängende Dienstleistungen aller Art erbringen, soweit damit "öffentliche Zwecke" i.S. von § 102 Abs. 1 Nr. 1 GemO erfüllt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Horst Graef | Geschäftsführer(in) | Calw |
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