Die Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der Gesundheitsförderung, der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und Forschung sowie mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a. Errichtung, Verwaltung und Betrieb von Schulungsstätten für Jugendliche und Erwachsene insbesondere für den naturwissenschaftlichen, kaufmännischen, medizinalen und den sozialen Berufsbereich einschließlich der Rehabilitation von Jugendlichen und Erwachsenen mit dem Ziel der Ein- oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Die Erreichung dieses Ziels beinhaltet auch eine erzieherische Funktion, welche darauf gerichtet ist, die Persönlichkeit der Teilnehmer so zu entfalten, dass sie den Anforderungen des Berufslebens gerecht werden. Der Erziehungsauftrag und der Unterricht sind an die Erziehungsziele und Richtlinien der vergleichbaren allgemeinen und beruflichen Bildungsgänge der Schulen der Bundesrepublik Deutschland gebunden; b. Forschung in den Bereichen der Naturwissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften und der Gesundheitswissenschaften in den von der Gesellschaft getragenen - Hochschule Fresenius, staatlich anerkannte private Hochschule - Charlotte Fresenius Hochschule, staatlich anerkannte universitätsgleichgestellte Hochschule. c. Vergabe von Stipendien an junge Menschen, die besonders begabt sind und nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, eine Aus- oder Fortbildung in der Gesellschaft aufzunehmen; d. Betrieb einer Mensa als Einrichtung der Wohlfahrtspflege zur Grundversorgung von Studierenden mit Speisen und Getränken; e. Forschung und Lehre über die Behandlung und Versorgung von Personen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen des erforderlichen Umfangs nach § 117 Abs. 2 SGB V; f. Verbesserung der Versorgung von Personen, die wegen Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung eine Untersuchung oder Behandlung durch die Hochschulambulanzen für Psychotherapie der Charlotte Fresenius Hochschule bedürfen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie ihre Aufgaben nicht selber wahrnimmt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stephanie Heinecke | Geschäftsführer(in) | Tuntenhausen Ostermünchen |
| Stefan Endriß | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Hannes Weißensteiner | Geschäftsführer(in) | Bozen |
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